Nicht nur unter jungen Leuten und bei hochwertigen Fahrzeugen gilt Scheibentönung als Nonplusultra. Viele Autofahrer nutzen eine Scheibentönung auch, um das Eindringen von UV-Strahlung in das Wageninnere zu verhindern, die ansonsten das Fahrzeug nicht nur aufheizt, sondern bekanntlich auch die Hautkrebsbildung fördert. Doch darf man auch die Frontscheibe abdunkeln? Frontscheibe darf nicht getönt werdenDas Team von https://www.frankfurt-scheibentoenung.de beantwortet die Frage nach der verdunkelten Frontscheibe klar: Nach deutscher Gesetzgebung darf die Frontscheibe nicht getönt werden. In Deutschland ist die Folierung der Frontscheibe nicht gestattet – der Gesetzgeber hat hier Sicherheitsbedenken und will damit auch die falsche Anbringung durch Laien dort verhindern. Geregelt ist dies in Paragraph 40 Absatz 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung, die regelt, dass die Scheiben, die für den Fahrer wichtig sind, „klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei“ sein müssen. Hier haben also Tönungsfolien an der Frontscheibe in der Regel keine Chance. Daher entscheiden sich die meisten Autofahrer, die die Vorteile von Scheibentönung nutzen wollen, für eine Folierung ab der B-Säule nach hinten: Also die hinteren Seitenfenster plus die Rückscheibe eines Fahrzeugs. Das ist in Deutschland auch bedenkenlos erlaubt und nützlich in Sachen Verhinderung von UV-Einstrahlung und dem Schutz von allzu neugierigen Blicken in das Fahrzeuginnere. Scheibentönung kann bis zu 99% der UV-Strahlung abfedernWer hochprofessionelle Scheibentönung aufbringen lässt, erreicht einen UV-Schutz von bis zu 99%. Billig-Folien haben entweder keinen UV-Schutz oder oft nur einen UV-Schutz bis zu 60%. Manche am Markt angebotenen Folien führen auch zum Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Wer sein Auto von einem professionellen Team für Folierung aufbringen lässt, z.B. bei der Scheibentönung Frankfurt, der kann jedoch sicher sein, dass dort auch nur zulässige Folien verwendet werden, damit die Betriebserlaubnis des Autos nicht verloren geht. Schmaler Tönungsfolienstreifen an der Windschutzscheibe ist zulässigWer eine Scheibentönung an der Windschutzscheibe anbringen will, darf jedoch oben am Rand einen maximal 10 cm breiten Tönungsfolienstreifen anbringen lassen, wenn eine Bauartgenehmigung vorliegt. Einige Autohersteller bieten dies sogar serienmäßig an.
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